
Prozessus GmbH – Inkasso für Privatleute
Inkasso für Privatpersonen:
Festpreis – Wirksam – Schnell,
Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Sie sind Privatperson und ihr Schuldner zahlt nicht? Wir setzen ihre fällige Forderung durch – einfach, transparent, schnell.
- 49 € einmalige Pauschale (inkl. 19 % USt.) unabhängig von der Forderungshöhe.
- Erstattung der Pauschale bei Vollzahlung durch den Schuldner
- Vom Bundesamt für Justiz zugelassener Rechtsdienstleister.
Inkasso war noch nie so einfach:
Nur 49 € (inkl. USt. von 19 %)
Unsere Pauschale von 49 € deckt den kompletten Inkassoprozess ab. Sollte ein Mahnbescheid notwendig werden, zahlen Sie nur die Gerichtskosten.
Keine Überraschungen
Ihr Schuldner wird im professionellen Inkassoverfahren kontaktiert und zur Zahlung aufgefordert. Post, E-Mail, SMS, etc.
Hohe Erfolgsquoten
Profitieren auch Sie von den hohen Zahlquoten im professionellen Inkassoverfahren. Über 70 % der Schuldner zahlen binnen 3 bis 7 Tagen.
Und das Beste: Bei Vollzahlung durch den Schuldner erstatten wir Ihnen die komplette Pauschale!
Inkasso einfach erklärt: Wichtige Fragen und Antworten
Inkasso für Privatpersonen
Geld verliehen, Miete steht noch aus, Ware retourniert, es gibt unzählige Gründe, warum Privatpersonen Forderungen haben und noch viel mehr Gründe führen die Schuldner an, warum sie gerade nicht zahlen können.
Lassen Sie sich nicht länger verschaukeln. Wie sagt man so schön: „Bei Geld hört die Freundschaft auf.“
Bei uns sind Ihre Forderungen in den besten Händen. Wir sind ausschließlich für Privatpersonen tätig und kennen so ziemlich alle Tricks und Schliche, die Schuldner so drauf haben.
Es gibt also keine Unterscheid zwischen wichtigen und unwichtigen Kunden. Bei uns ist jeder an erster Stelle!
Achtung bei diesen Angeboten!
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie es mit einem seriösen Inkassodienstleister zu tun haben, beachten Sie einfach nur die folgenden Kriterien:
- Seriösität und Zulassung: Rechtsdienstleistungen, und im Besonderen Inkassodienstleistungen, dürfen in Deutschland nur registrierte Dienstleister erbringen. Jede Zulassung können Sie einfach im so genannten Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
- Transparente Kosten: Wenn Sie mit wenigen Blicken schon erkennen können, welche Kosten auf Sie zukommen, dann ist das immer auch ein gutes Zeichen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden und der Dienstleister auf Transparenz setzt.
- Datenschutz und Diskretion: Datenschutz hat Selbstverständlich zu sein. Es fängt bereits damit an, dass nicht einfach Cookies gesetzt werden oder, dass Ihnen keine gesicherten Kommunikationswege angeboten werden. Daten sind grundsätzlich sensibel!
- Erfolgsquote und Erfahrung: Unternehmen die über 10 Jahre am Markt sind, können mit Sicherheit mit einer gewissen Erfahrung werben. Lassen Sie sich nicht von unglaubwürdigen Erfolgsprognosen verleiten. Realistisch sind Quoten zwischen 60 und 80 %.
- Kommunikation und Betreuung: Ist das Inkassounternehmen Ihrer Wahl telefonisch erreichbar? Werden E-Mails in erträglicher Zeit beantwortet? – Antwortzeiten sollten heutzutage bei maximal 48 Stunden liegen.
FAQ: Fragen und Antworten
Mit Sicherheit können wir auf dieser Seite nicht alle Fragen beantworten, die Privatpersonen bezüglich Ihrer Forderung haben können. Aber wir bemühen uns und die Sektion wird regelmäßig erweitert.
Was kostet es ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
Wir berechnen für den kompletten Inkassoprozess einmalig eine Pauschale von 49,00 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %). Sollte die Beantragung eines Mahnbescheides notwendig werden, bezahlen Sie nur die geringen Gerichtskosten zusätzlich.
Beachten Sie, dass es auch Inkassounternehmen gibt, die gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Dann fallen bei einer Forderung von 1.000 € schon mal 200 € und mehr an. (Und das nur für das vorgerichtliche Inkasso, also ohne die Kosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid!)
Ich habe nur kleinere Forderungen. Lohnt sich das überhaupt für mich?
Durch unsere Pauschale rechnet es sich auch kleinere Forderungen geltend zu machen. Grundsätzlich können Sie Forderungen in beliebiger Höhe (maximal 250.000 €) zum Einzug übergeben.
Hinzu kommt, dass der säumige Schuldner gesetzlich verpflichtet ist, die Kosten für unsere Einschaltung vollständig zu erstatten.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld habe?
Das lässt sich leider nicht seriös beantworten. In der heutigen Zeit – Echtzeitüberweisung – haben wir Fälle, da zahlt der Schuldner am selben Tag unserer Mahnung und wir haben Fälle da zahlt der Schuldner nie, weil er schlicht kein Geld hat. Am besten gehen Sie mit der Einstellung an die Beauftragung, dass es Sie im schlimmsten Fall 49,00 € kostet und keinen Erfolg bringt.
Wie weise ich meine Forderung nach?
Im Idealfall haben Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag, einen Mietvertrag oder einen eindeutigen Chatverlauf. Wenn es ein rein mündlich geschlossener Vertrag ist – der zwar grundsätzlich auch gesetzlich zulässig ist – wären Zeugen hilfreich!
Kontaktieren Sie uns im Zweifel, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichend sind.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlen will?
Das ist leider gar nicht so selten. Trotzdem haben Sie als Gläubiger Mittel und Wege, um den Zahlungswillen positiv zu beeinflussen. Sie als unser Mandant können uns jederzeit mit der Beantragung eines Mahnbescheides (so genanntes gerichtliches Mahnverfahren) beauftragen. Durch Ihre Pauschale sind die weiteren Kosten bereits gedeckt und Sie zahlen nur die Gerichtskosten.
Wie schützt das Inkassounternehmen meine persönlichen Daten?
Wir halten uns strikt an die Datenschutzgesetze und behandeln Ihre Daten vertraulich. Die Übermittlung aller Unterlagen kann bei Bedarf über einen Upload-Link erfolgen. Außerdem setzen wir modernste Sicherheitsstandards (SPF, DKIM, DMARC) ein.
Fallen für meine Inkassoaufträge laufenden Kosten an?
Nein! Bei uns zahlen Sie nur die Pauschale von 49 € (inkl. 19 % USt.) Das bedeutet: Es gibt keine laufenden Kosten, keine versteckten Gebühren und keine Abonnements. Die Pauschale deckt die Kosten für das vollständige vorgerichtliche Mahnverfahren.
Sollte das gerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) notwendig werden, zahlen Sie nur die Kosten des Gerichts.
Wie kann ich die Prozessus beauftragen?
Uns zu beauftragen, geht in wenigen Schritten:
- Kontakt aufnehmen: Per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.
- Forderungsdaten übermitteln: Schuldnerdaten, Rechnungen, Mahnungen, Höhe der Forderung.
- Beauftragung abschließen: Auftrag bestätigen und Prozess starten.
- Inkasso läuft: Wir kümmern uns um den Einzug.
Alles ist schnell und unkompliziert.
Ab wann kann man Inkasso einschalten?
Inkasso können Sie einschalten, sobald eine Forderung (Miete, Darlehen, etc.) fällig ist und der Schuldner nicht fristgerecht zahlt. Normalerweise passiert das nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist.
Kann ich auch eine titulierte Forderung durchsetzen lassen?
Ja, wir übernehmen auch die Durchsetzung bereits titulierter Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Das ist aber nicht mehr durch die Pauschale gedeckt. Rechnen Sie dafür, unabhängig von der Höhe Ihrer Forderung, mit Kosten von rund 300,00 € (USt. von 19 % und Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher von 150 € bereits inklusive) je Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
Ich habe mehr als eine Forderung, geht das auch?
Unsere Pauschale ist grundsätzlich einzelfallbezogen. Für jeden weiteren Fall ist die Pauschale von 49 € zu zahlen.
So einfach war Inkasso für mich – echte Erfahrungen von Privatkunden
Sabine K.🗨️ „Ich war mir unsicher, ob sich Inkasso für Privatpersonen lohnt. Für 49 € habe ich es probiert – und mein Schuldner hat tatsächlich gezahlt. Absolute Empfehlung!“
Heinsberg
Thomas R.🗨️ „Endlich konnte ich meine offene Miete ohne Anwalt durchsetzen. Transparent, fair und unkompliziert.“
Marienfeld
Andrea M.🗨️ „Ich musste nur die wichtigsten Daten übermitteln, den Rest hat Prozessus übernommen. Schnell, zuverlässig und ohne versteckte Kosten.“
Radevormwald
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Jeder Tag kostet Geld. Beauftragen Sie uns jetzt und holen Sie sich Ihre Forderung zurück – schnell, unkompliziert und zum festen Pauschalpreis von 49 €.
- Einmalig 49 € – keine weiteren Inkassokosten
- 100 % Hauptforderung bei Vollzahlung
- Mahnbescheid notwendig? – Dann zahlen Sie nur die Gerichtskosten!
Prozessus GmbH
Seit 2013 im Dienste Ihrer Liquidität!
Inkasso durch erfahrene Rechtsdienstleister
Erfahrung macht den Meister. Unsere sehr guten Beitreibungsquoten kommen nicht von ungefähr. Wer die Tricks und Schliche der Schuldner kennt, kann in vielen Fällen einen Forderungsausfall vermeiden!
Online-Fallübergabe
Dank unserer unkomplizierten Online-Akte haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit sich über den aktuellen Status Ihrer Forderung zu informieren. Weitere Fällen können jederzeit online übergeben werden.
Günstig durch Schuldnerzahlung
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, welche Kosten der Schuldner bei schuldhaftem Zahlungsverzug zu zahlen, bzw. an den Gläubiger zu erstatten hat. Bei Vollzahlung durch den Schuldner entstehen Ihnen keine Kosten. Sie erhalten sogar die Pauschale erstattet!
Datensicherheit
Datensicherheit ist in der Inkassobranche ein hohes Gut. Wir haben sowohl die Internetseite, als auch den E-Mail-Verkehr durch geeignete Maßnahmen abgesichert. Unsere Infrastruktur setzt ausschließlich auf Datensicherung im europäischen Raum ohne Zugriffsmöglichkeit von Drittstaaten.
FuA – Sie fragen, wir antworten
Inkasso ist für viele Gläubiger immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Und am allerbesten ist es, wenn man im Leben kein Inkasso braucht. Die Realität sieht hingegen leider anders aus. Auch im privaten Bereich steigt der Bedarf an professionellen Inkassodienstleistungen quasi täglich an. Im Folgenden möchten wir Ihnen offen und ehrlich Antworten zu den meisten Fragen geben und Ihnen damit die Sicherheit geben, die Sie im Umgang mit Inkassounternehmen vielleicht benötigen.
A. Grundlagen des Inkassos
Was ist Inkasso?
Inkasso bedeutet, dass ein spezielles Unternehmen dabei hilft, offene Rechnungen einzutreiben.
Wenn jemand trotz mehrerer Mahnungen nicht zahlt, schaltet derjenige, der das Geld zu bekommen hat (der Gläubiger), ein Inkassobüro ein.
Das Inkassobüro fordert den Schuldner (das ist der, der die Forderung schuldet) dann erneut zur Zahlung auf – zum Beispiel mit Briefen oder Anrufen.
Kommt trotzdem kein Geld, kann das Inkassobüro auch den nächsten Schritt gehen: es beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sorgt dafür, dass gepfändet wird.
Das Ziel ist immer gleich: Derjenige, dem Geld zusteht, soll es schnell und sicher bekommen – ohne selbst viel Aufwand zu haben.
Wann sollte ich ein Inkassobüro beauftragen?
Ein Inkassobüro sollten Sie einschalten, wenn jemand Ihre berechtigte Forderung nicht bezahlt – trotz Erinnerung.
Normalerweise schickt man dem Schuldner erst eine Zahlungserinnerung (das Wort Mahnung muss darin nicht vorkommen!) und setzt eine letzte Frist.
Bleibt die Zahlung dann immer noch aus, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, ein Inkassounternehmen einzuschalten.
Wichtig ist nur: Die Forderung muss wirklich bestehen. Halten Sie deshalb Belege wie Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine bereit – so können Sie jederzeit nachweisen, dass das Geld zu Recht gefordert wird.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Gerichtliches Mahnverfahren:
Das Inkassobüro kann beim Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Der Schuldner hat dann 14 Tage Zeit, zu reagieren oder zu zahlen.
Zwangsvollstreckung:
Reagiert der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid. Damit kann z. B. das Konto oder das Gehalt gepfändet werden. So wird die Forderung rechtlich durchgesetzt.
Weitere außergerichtliche Schritte:
Auch ohne Gericht wird oft noch versucht, den Schuldner zum Zahlen zu bewegen – etwa durch Telefonate oder ein Angebot zur Ratenzahlung.
Ist Inkasso auch gegen Privatpersonen möglich?
Ja, Sie dürfen auch als Privatperson ein Inkassounternehmen gegen eine andere Privatperson beauftragen. Wichtig ist nur, dass Ihre Forderung berechtigt ist und Sie diese mit Belegen wie Rechnungen, Verträgen oder Quittungen nachweisen können. Das Inkassobüro übernimmt dann die gesamte Kommunikation mit dem Schuldner und versucht die Forderung für Sie durchzusetzen.
Muss ich die Zwangsvollstreckung über einen Rechtsanwalt machen?
Nein. Die meisten Inkassounternehmen sind auf Zwangsvollstreckungen spezialisiert und beschäftigen eigens dafür Mitarbeiter. Sollte es in Ihrem Fall soweit kommen, stehen wir auch hier gerne zur Verfügung. Die Zwangsvollstreckung löst jedoch Kosten aus, die nicht von der Pauschale gedeckt sind. Entsprechende Informationen werden Ihnen immer im Vorfeld zugehen.
Erfahrungsgemäß sind Vollstreckungsmaßnahmen nur in seltenen Fällen notwendig!
Ich habe keine aktuelle Adresse des Schuldners
Damit Sie uns beauftragen können, ist eine sogenannte zustellfähige Adresse notwendig. Sollte Ihnen aktuell keine Adresse des Schuldners bekannt sein, können Sie unter Verweis auf Ihr berechtigtes Interesse jederzeit eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Die Auskünfte kosten rund 7 bis 15 €.
B. Ablauf und Prozesse
Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
So läuft ein Inkassoverfahren ab:
- Forderung übergeben: Der Gläubiger gibt dem Inkassounternehmen alle wichtigen Daten – zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder schon verschickte Mahnungen.
- Außergerichtliche Schritte: Das Inkassobüro schreibt oder ruft den Schuldner an und fordert ihn zur Zahlung auf. Ziel ist es, das Geld ohne Gericht zu bekommen.
- Verhandlungen: Oft wird eine Lösung gefunden, zum Beispiel eine Ratenzahlung.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Wenn der Schuldner nicht reagiert, beantragt das Inkassobüro beim Gericht einen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner darauf nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid.
- Zwangsvollstreckung: Bleibt die Zahlung trotzdem aus, können Konten, Gehalt oder Wertgegenstände gepfändet werden.
Der Ablauf kann je nach Situation angepasst werden – immer mit dem Ziel, dass der Gläubiger sein Geld so schnell und sicher wie möglich erhält.
Welche Informationen und Unterlagen muss ich bereitstellen?
Damit Ihre Forderung erfolgreich bearbeitet werden kann, sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
- Zustellfähige Adresse des Schuldners: Name, Adresse, möglichst auch Telefonnummer oder E-Mail.
- Details zur Forderung: Rechnungsbetrag, Fälligkeit, ggf. Zinsen oder Mahnkosten.
- Nachweise: Rechnung, Vertrag oder andere Belege.
- Schriftverkehr: Kopien von Mahnungen oder Zahlungserinnerungen.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und erfolgreicher kann das Inkassobüro handeln.
Wie lange dauert ein Inkassoverfahren?
Die Dauer hängt stark vom Verhalten des Schuldners und vom Einzelfall ab.
- Außergerichtlich: Oft reagieren Schuldner schon nach dem ersten Schreiben. Dann ist die Sache in wenigen Tagen erledigt.
- Gerichtliches Verfahren: Muss ein Mahnbescheid beantragt werden, kann das mehrere Wochen oder auch Monate dauern – vor allem, wenn der Schuldner widerspricht.
- Zwangsvollstreckung: Kommt es zu Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen, kann sich der Prozess weiter hinziehen.
In vielen Fällen ist die Forderung aber schon nach kurzer Zeit erfolgreich eingetrieben.
Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Vermögensauskunft: Der Schuldner muss offenlegen, ob und welche Werte vorhanden sind.
Ratenzahlung: Wenn später wieder Geld da ist, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Langfristige Überwachung: Manchmal lohnt es sich, den Schuldner über längere Zeit im Blick zu behalten.
Abschreibung: Ist der Schuldner insolvent und es gibt keine Aussicht auf Zahlung, kann die Forderung abgeschrieben werden.
Auch in solchen Fällen hilft das Inkassounternehmen, die bestmögliche Lösung zu finden.
Was passiert mit meiner Pauschale, wenn ich kündige?
Sie können jederzeit den Inkassoauftrag kündigen. Sie müssen dafür keinerlei Fristen einhalten. Die Pauschale ist verloren, wenn der Schuldner keine oder keine vollständige Zahlung auf die Forderung leistet.
Im Falle einer Kündigung setzen wir die entstandenen Kosten weiterhin gegen den Schuldner durch.
Wann starten Sie den Inkassoprozess?
Grundsätzlich starten wir den Inkassoprozess erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, die von Gesetz wegen jedem Verbraucher zusteht.
Sie können auf dieses Widerrufsrecht bereits bei Auftragserteilung verzichten. In diesem Fall können wir sofort mit dem Inkassoprozess starten.
Wird der Inkassoprozess auch gestartet, wenn die Pauschale noch nicht gezahlt wurde?
Ja. Die Rechnung über die Pauschale ist zwar zu zahlen. Aber erstens haben Sie ein Zahlungsziel von 30 Tagen und zweitens erübrigt sich in vielen Fällen die Zahlung, da der Schuldner schon Zahlungen geleistet hat. Die Pauschale müssen Sie nur endgültig zahlen, wenn der Schuldner jedwede Zahlung verweigern sollte.
C. Kosten und Gebühren
Was kostet es ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
Die Kosten hängen davon ab, wie hoch die offene Rechnung ist. In Deutschland richten sich die Gebühren meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Bei Forderungen von 1.000 € z.B. liegen die Kosten bei rund 200 € (inkl. MwSt.).
- Je höher die Forderung, desto höher auch die Gebühren.
- Zusätzlich können kleinere Auslagen wie Porto hinzukommen (max. 20 €).
Wichtig: In der Regel muss der Schuldner diese Kosten tragen. Für den Gläubiger werden die Kosten also meist vollständig ersetzt.
Bei uns zahlen Sie unabhängig von der Forderungshöhe nur einen Pauschalbetrag von 49,00 € für das vorgerichtliche Mahnverfahren.
Wer trägt die Kosten – ich oder der Schuldner?
In der Regel muss der Schuldner die Inkassokosten übernehmen, sobald er mit der Zahlung in Verzug ist. Sie gelten rechtlich als sogenannter „Verzugsschaden“.
Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Schuldner kein Geld hat oder die Forderung strittig ist, kann es sein, dass Sie als Gläubiger die Kosten selbst tragen müssen. Seriöse Inkassounternehmen weisen ihre Kunden auf diese Risiken hin.
Gibt es versteckte Gebühren?
Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet transparent und ohne versteckte Kosten. Sie erhalten schon vor der Beauftragung eine klare Übersicht über alle möglichen Gebühren. Wichtig ist, dass keine laufenden oder pauschalen Kosten ohne Ihre Zustimmung berechnet werden und alle Bedingungen – wie Erfolgsprovisionen oder Zusatzgebühren – offen genannt sind.
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch den Schuldner?
Sobald ein Schuldner im Zahlungsverzug ist, muss er nicht nur die offene Rechnung, sondern auch die Inkassokosten und Zinsen bezahlen. Das Inkassounternehmen informiert ihn über die Gesamtsumme.
Zahlt der Schuldner komplett, entstehen dem Gläubiger in der Regel keine Kosten. Bei einer Teilzahlung wird der Betrag nach festen Regeln auf Hauptforderung, Zinsen und Gebühren verteilt.
Bekomme ich auch die Verzugszinsen?
Nein. Wenn der Schuldner die Forderung und die Inkassokosten vollständig bezahlt, erhalten Sie die vollständige Hauptforderung, sowie Ihre Pauschale erstattet. Inkassokosten, Verzugszinsen, evtl. weitere Mahnkosten fallen vollständig an uns.
Wieso soll ich eine Pauschale zahlen, wenn ich die später wieder erstattet bekomme?
Die Pauschale bekommen Sie erstattet, wenn der Schuldner die Forderung inklusive der Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten vollständig an uns bezahlt hat. Leider bezahlen nicht alle Schuldner. Die 49 € sind in diesen Fällen ein Beitrag zu unseren laufenden Kosten. Und werden tatsächlich nicht erstattet, wenn der Schuldner nicht zahlt!
Was ist, wenn ich die Pauschale von 49 € nicht zahle?
Nichts! Sollten Sie einen Auftrag erteilen, erhalten Sie von uns eine Rechnung über den Pauschalbetrag von 49 €. Wenn Sie sich entscheiden diesen Betrag nicht zahlen zu wollen, passiert Ihnen nichts. Wir legen jedoch die Akte erst an, wenn Sie gezahlt haben.
D. Rechtliche Aspekte
Ist es legal, ein Inkassounternehmen einzuschalten?
Ja, Inkasso ist in Deutschland vollkommen legal. Inkassounternehmen sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen und werden staatlich überwacht. Sie dürfen ein Inkassobüro beauftragen, sobald eine Rechnung fällig ist und der Schuldner mit der Zahlung im Verzug ist.
Kann ich auch strittige Forderungen einreichen?
Auch ein Inkassobüro darf sich mit strittigen Forderungen befassen. In der Praxis nehmen die meisten Inkassounternehmen solche Fälle aber nicht an, weil sie oft vor Gericht geklärt werden müssen. Dann ist es besser, direkt einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Manche Inkassobüros prüfen den Fall zunächst und geben ihn bei Bedarf an einen kooperierenden Anwalt weiter. Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderung mit Verträgen, Rechnungen oder anderen Belegen belegen können, um Streit zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Schuldner eine Forderung bestreitet?
Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet, erhalten Sie über das Inkassoportal automatisch eine entsprechende Mitteilung. Da wir keine bestrittenen Forderungen bearbeiten, müssen wir die weitere Bearbeitung der Akte stoppen. In der Regel erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung zum weiteren Vorgehen, welche auch aus der Empfehlung bestehen kann, unseren Kooperationsanwalt zu konsultieren.
Werden Forderungen in die SCHUFA eingetragen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Forderung muss unbestritten und fällig sein, der Schuldner muss vorher schriftlich auf die mögliche Meldung hingewiesen worden sein und trotzdem nicht gezahlt haben. Ein SCHUFA-Eintrag ist ein schwerwiegender Schritt und wird nur bei nachweislich zahlungsunwilligen Schuldnern vorgenommen – stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Wieso trete ich meinen Kostenerstattungsanspruch ab?
Die Pauschale von 49 € deckt bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten, die einem Inkassounternehmen für die Beitreibung von Forderungen entstehen. Wir holen uns in Ihrem Namen die vollständigen Inkassogebühren vom Schuldner und treiben diese notfalls auf eigene Kosten bei. Dies geht aber nur, wenn Sie uns diesen Anspruch – Sie dürfen vom Schuldner die vollständigen Kosten erstattet verlangen – abtreten. In keinem Fall entstehen Ihnen über die geleisteten 49 € hinaus weitere Kosten. Das vollständige vorgerichtliche Mahnverfahren ist durch die Pauschale bezahlt.
E. Spezielle Dienstleistungen
Übernehmen Sie auch gerichtliche Maßnahmen?
Ja, wenn außergerichtliche Bemühungen nicht ausreichen, leiten wir auch gerichtliche Maßnahmen ein. Dazu gehören der Antrag auf einen Mahnbescheid und – falls nötig – ein Vollstreckungsbescheid. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Seitens des Gerichtes Kosten entstehen, die nicht von der Pauschale gedeckt sind.
Die Gerichtskosten für Forderungen bis 1.000 € liegen aktuell (Stand 09/2025) bei 38 €.
Können titulierte Forderungen eingezogen werden?
Ja, wir übernehmen auch den Einzug von bereits gerichtlich bestätigten (so genannten Titel, bzw. titulierten) Forderungen. Dazu gehören Vermögensrecherchen, die langfristige Überwachung der Schuldner und die Durchführung von Zwangsvollstreckungen wie Gehalts-, Konto- oder Sachpfändungen. Ziel ist es immer, auch bei schwierigen Fällen möglichst viel für den Gläubiger zurückzuholen.
Die Kosten für den Einzug titulierter Forderungen liegen bei 150 € (inkl. 19 % USt.) für unsere Leistungen und einer Pauschale für die anfallenden Gerichtskosten in Höhe von 150 €. Sie müssen also für jede Maßnahme mit Kosten von rund 300 € rechnen. (unabhängig von der Höhe der Forderung!)
Wie funktioniert das Inkasso bei internationalen Forderungen?
Eigentlich ähnlich, wie das Inkasso nationaler Forderungen. Allerdings übernehmen wir Ihren Fall nur, wenn Ihr Schuldner in Deutschland ansässig ist.
Was passiert bei Insolvenz des Schuldners?
In diesem Fall erhalten Sie in der Regel eine Nachricht vom Insolvenzverwalter. Dann können Sie Ihre Forderung – inklusive der bereits entstandenen Kosten – zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Dort werden alle Gläubigerforderungen gesammelt und im Verfahren berücksichtigt. Sie können uns gerne mit der Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle beauftragen. Es entstehen jedoch Kosten, die nicht von der Pauschale gedeckt sind.
F. Technische Fragen
Wie übermittle ich meine Fälle?
Am schnellsten und einfachsten schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail. Auf Wunsch können Sie die Dokumente aber auch per Post einreichen.
Gibt es ein Online-Portal zur Fallverwaltung?
Ja, über unser Online-Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Fälle. Dort sehen Sie den aktuellen Status in Echtzeit, können neue Forderungen einreichen, Nachrichten an unser Team senden und Unterlagen wie Rechnungen oder Mahnungen sicher hochladen. Das Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Wie kann ich den Bearbeitungsstatus meiner Forderungen einsehen?
Über unser Online-Portal haben Sie jederzeit volle Transparenz. Sie sehen, welche Maßnahmen bereits erfolgt sind, wie der Schuldner reagiert hat und welche Schritte als Nächstes geplant sind. So behalten Sie stets die Kontrolle über den Verlauf Ihrer Forderungen.
Außerdem sehen Sie im Online-Portal den kompletten Zahlungsverkehr und inklusive aller Ein- und Auszahlungen.
Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
Datensicherheit hat für uns oberste Priorität. Alle Informationen werden verschlüsselt übertragen (SSL), DSGVO-konform verarbeitet und auf sicheren Servern gespeichert. Nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugriff – so sind Ihre Daten jederzeit bestens geschützt.